Stationäre Rehabilitation
Bereiche: Orthopädie, Psychosomatik, Urologie
Stationäre Maßnahmen können grundsätzlich nach vier Jahren wiederholt werden. Wenn es medizinisch notwendig ist, sind aber auch häufigere Wiederholungen möglich. Sie können sich mit Ihrem Arzt absprechen, ob eher eine ambulante oder eher eine stationäre Maßnahme in Betracht kommt.
Die Kosten eines stationären Aufenthalts werden vom Kostenträger übernommen. Der persönliche Eigenanteil für jeden Tag der Maßnahme beträgt in der Regel € 10,00. Eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme muss von Ihrem Kostenträger (z. B. Rentenversicherung, Krankenkasse) genehmigt werden. Dieser weist Sie direkt in eine entsprechende Klinik, z. B. in die vierfach zertifizierte Johannesbad Fachklinik, ein. Sie haben grundsätzlich ein Wunsch- und Wahlrecht - Sie können also auch Einfluss auf die Auswahl der Kurklinik nehmen.
So ist Ihr Weg zur Kur:
- Antragsformular mit Hilfe Ihres Arztes ausfüllen
- Antragsformular beim Kostenträger zur Prüfung einreichen
- Beurteilung Ihres Antrages, ob die erforderliche medizinische Notwendigkeit für eine Kur besteht
- Bewilligung der Kurmaßnahme