Ambulante Vorsorgeleistung / OFFENE BADEKUR
Die ambulante Vorsorge- oder Rehabilitationskur setzt einen Kurantrag bei Ihrer Krankenkasse voraus. Von dieser erhalten Sie einen sogenannten Kurarztschein für die Konsultation eines Badearztes am Kurort und einen Kurmittel- bzw. Bäderscheck. Bei Vorlage dieses Schecks können die Kosten für die Heilmittel in der Regel mit Ihrer Krankenkasse direkt verrechnet werden.
Jedoch müssen Sie Ihren Eigenanteil (10 % der Heilmittelkosten + € 10,00 Rezeptgebühr) bei Erhalt Ihres Behandlungsplanes bezahlen. Allerdings kann die Krankenkasse einen Zuschuss von € 8,00 – 13,00 pro Tag zu den übrigen Kosten (z. B. Verpflegung, Unterbringung) gewähren. Eine vorherige Absprache mit Ihrer Krankenkasse ist in jedem Falle erforderlich.
Die offene Badekur kann grundsätzlich alle 3 Jahre in Anspruch genommen werden. Bei medizinischer Notwendigkeit kann Ihre Krankenkasse die Durchführung dieser Maßnahme auch zu einem früheren Zeitpunkt gewähren. Allerdings entfällt dann oft der Zuschuss.
Die ärztliche Behandlung erfolgt bei einem ortsansässigen Badearzt gegen Vorlage des Badearztscheines. Dem Badearzt obliegt die notwendige Verordnung der Heilmittel und Ihre medizinische Überwachung und Betreuung während der Kurmaßnahme. Nach Besuch des Badearztes können Sie die Therapien im Rahmen Ihrer Verordnung im Johannesbad oder den medizinisch- therapeutischen Abteilungen der Hotels der Johannesbad Gruppe in Anspruch nehmen.
Dort erhalten Sie auch Ihren Behandlungsplan und zahlen den Eigenanteil. Eventuelle Befreiungen geben Sie bitte bei Abgabe der Verordnung an. Über die vollständige oder teilweise Befreiung von Zuzahlungen informiert Sie Ihre Krankenkasse.
Pro Behandlung tragen Sie die 10%-ige Zuzahlung sowie die Rezeptgebühr von € 10,00 pro Rezept.
Bei Fragen hilft Ihnen unser Service-Center gerne weiter: Telefon 0800-7342000
(Mo-Fr: 8:00 – 18:00 Uhr, Sa: 9:00 – 14:00 Uhr)