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    « Mai 2012 »

    Aktuell am 5/18/2012

    Ambulante Behandlung

    Nach erfolgter ärztlicher Behandlung (bei Ihrem Hausarzt oder einem Badearzt am Kurort) und einer entsprechenden Heilmittelverordnung (Rezept) erhalten Sie Ihre Anwendungen im Johannesbad oder den medizinisch-therapeutischen Abteilungen der Johannesbad Hotels.

    Bitte hier klicken: Alle ambulanten Angebote im Johannesbad Bad Füssing
    (Therme, Wellness, Fitness, Beauty, Therapien, Urologie, Osteoporose, Chinesische Medizin)

    Den vom Gesetzgeber festgelegten Eigenanteil an den Heilmittelkosten in Höhe von 10 Prozent sowie die Rezeptgebühr von 10,00 Euro bezahlen Sie vor Ort. Die restlichen 90 Prozent der Heilmittelkosten trägt Ihre Krankenkasse.

    Bitte beachten Sie, dass die Behandlung spätestens zehn Tage (sofern vom Arzt nicht anders verordnet) nach Ausstellung der Verordnung beginnen muss. Die Kosten für kurortspezifische Heilmittel (z. B. Thermal-Schwefelgasbäder, Thermal-Bewegungsbäder oder Fango) werden von den Kassen nur mehr im Rahmen von ambulanten Badekuren oder Kompaktkuren übernommen.

    Die ambulante Behandlung kann ohne vorherige Absprache mit Ihrer Krankenkasse erfolgen. Die Kasse übernimmt zwar die Kosten für die verordneten Heilmittel zu 90 Prozent, beteiligt sich jedoch nicht an den zusätzlich entstehenden Kosten (z. B. für Unterbringung).

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